Projektierung
einer Normalspurbahn
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Am 25. Februar 1889 begann Ingenieur Helbing mit den Vermessungen
des Geländes von Haltingen nach Kandern. In seinen vorgelegten
Plänen zum Bau der Bahnlinie empfahl Helbing die Anlage einer
Normalspurbahn von Kandern nach Haltingen. Nach mehrjährigen
Planungen und Disukussionen, entschied man in Kandern den Bau einer
Normalspurbahn von Haltingen nach Kandern.
![Gesamtansicht Baden [PDF 4,7 MB]](../../grafik/geschichte/vorprojekte/baden-1890.jpg)
Die
Entwicklung der Eisenbahn in Südbaden im Jahr 1890.
Karte Baden [PDF 4,7 MB]
Nach einem vorausgegangenen Bericht des Abgeordneten Weber und einer
Stellungnahme des Ministers von Brauer am 17.12.1893, gab der Badische
Landtag am 20. Januar 1894 seine Zustimmung zum Bau
der Bahnstrecke von Haltingen nach Kandern.
Das Gesetz über die Erbauung einer Nebenbahn von Haltingen
nach Kandern wurde schließlich am 03. Februar 1894 von beiden
Kammern einstimmig angenommen und daraufhin die Konzession erteilt.
Damit war die Grundlage für die Erstellung der Konzessionsurkunde
geschaffen Die Konzessionserteilung wurde am 15. April 1894 mit
der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt und mit der Firma Vering
& Wächter in Berlin abgeschlossen.
Endlich waren alle Bemühungen und Verhandlungen abgeschlossen
und die Konzession sowie Gesetze für den Bahnbau
den Bahnbetrieb
auf Kandertalbahn wurden erteilt. Damit ging ein langer Wunsch der
Stadt Kandern in Erfüllung, einen Bahnanschluß zu erhalten.
Konzession zum Bau der Kandertalbahn.
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